
Neues Notvertretungsrecht für Ehepartner
Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2023 das Betreuungsrecht erweitert. Dies ermöglicht Ehepartnern – auch ohne besondere Vollmacht – bei Notfällen über medizinische Leistungen zu entscheiden. Eine gute und richtige Reform. Warum Sie trotzdem weiterhin eine rechtssichere Vorsorgevollmacht brauchen.