Neu: Nachlassplanung mit dem iPhone

Nachlassplanung mit dem iPhone
Apple bietet iPhone-Nutzern jetzt die Möglichkeit, einen Notfallkontakt festzulegen. Warum Sie diese neue Funktion nutzen sollten und sie trotzdem keine vollständige Nachlassplanung ersetzt, erfahren Sie hier

Inhalt

Die persönliche Nachfolge- und Nachlassplanung berührt viele finanzielle, rechtliche und emotionale Aspekte. Daneben wird der sogenannte „Digitale Nachlass“ immer bedeutender. Apple bietet seit kurzem mit iOS 15.2 eine Unterstützung für iPhone-Nutzer. Wirklich ein gutes Feature oder nur ein Marketinggag aus Cupertino?

iOS 15.2, die neueste Version des Apple Betriebssystems, bietet iPhone-Nutzern nun die Möglichkeit, einen sogenannten „Nachlasskontakt“ anzugeben, der im Todesfall Zugriff auf die Daten des Verstorbenen haben soll.

Das ist praktisch, denn viele von uns verschwenden wenige Gedanken daran, was einmal mit ihren gesamten digitalen „Werten“ passieren soll.

So ein Zugriff kann sehr wichtig sein, z.B. wenn wichtige Dokumente, Passwörter und andere Daten in Apples iCloud gespeichert sind, die die Angehörigen unter Umständen für die Bearbeitung des Nachlasses, zur Kündigung von Verträgen usw. benötigen.

Ersetzt ein solcher Nachlasskontakt eine ordentliche Erbregelung, z.B. durch ein Testament?

Natürlich nicht, denn ein „Nachlasskontakt“ stellt nichts anderes dar, als eine Art „elektronische Vollmacht“ für eine andere Person, die Zugriff zu bestimmten Daten haben soll. Dies ist vergleichbar mit einer Vollmacht für ein Bankschließfach, die einer nahestehenden Person ermöglicht, wichtige Dokumente, z.B. Versicherungspolicen, aus dem Tresor zu holen, um diese an entsprechender Stelle vorzulegen.

Ein Nachlasskontakt verschafft also kein Eigentum an Daten oder Rechten. Er ist vergleichbar mit der Übergabe eines Wohnungsschlüssels an einen zuverlässigen Nachbarn, der während einer Urlaubsreise die Blumen gießen oder auf das Haus aufpassen soll. In dieser Schlüsselübergabe ist ja auch keine Eigentumsübertragung am Hausrat zu verstehen, sondern eine Art „Sorgerecht“.

Fazit:

Viele Internetbasierte Dienste, Cloudservices und Soziale Netzwerke bieten inzwischen „Notfallkontakte“ als praktischen Service für den Notfall an. Hiervon sollte man unbedingt Gebrauch machen, damit im Falle des Falles die Handlungsfähigkeit der Angehörigen, des Unternehmens und der Familie gewahrt bleibt.

Eine Vorsorgevollmacht oder gar eine zielgerichtete Nachlassplanung mit vollständigen Regelungen auch für den Digitalen Nachlass ersetzt diese Funktion aber auf keinen Fall.

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Ich freue ich mich auf den Kontakt mit Ihnen!

Herzliche Grüße

Ihr
Ralf Niederdränk

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Bildnachweis: Titelbild © Ylanite auf Pixabay

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