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Beratung zur Vermögensnachfolge
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Estate Planning in der Praxis: so läuft die Beratung zur Vermögensnachfolge ab

Die Planung der Vermögensnachfolge ist „Beratung zu Ende gedacht“. Aber was bedeutet das genau? Die Vermögensnachfolgeplanung (auch „Estate Planning“) bezieht die ganze Familie, das heißt sämtliche Personen aller Generationen mit ein. Sie berücksichtigt sämtliche Vermögenswerte, wenn vorhanden auch Unternehmensvermögen, sowie alle Finanz-, Darlehens-, Vorsorge- und sonstige Verträge. Der Estate Planner berechnet und simuliert Erbfallszenarien und deren Auswirkungen und entwickelt in Zusammenarbeit mit Steuerexperten und Juristen ein vernetztes Maßnahmenkonzept zur Optimierung des Generationenwechsels. Wie diese Beratung abläuft, zeigen wir Ihnen hier.

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Generationensprung: Mädchen springt über einen Stein
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Erbschaftsteuer: mit Generationensprung viele Jahre Vorsprung gewinnen

Die meisten lassen ihr Vermögen beim Vererben mehrfach durch den Filter der Erbschaftsteuer laufen. Das Ergebnis: das Familienvermögen wird bei jedem Erbfall geschmälert. Der Grund: die meisten springen zu kurz und riskieren ohne Not mehrere Jahresrenditen an Erbschaftsteuer. Wie Sie mit einem gezielten Generationensprung viel Erbschaftsteuer sparen können, erläutern wir Ihnen in diesem Artikel an einem einfachen Beispiel.

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Ein Straßenschild mit einem Moped und dem Zusatzschild "MoPeG"
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MoPeG: Navigieren im Gesetzeslabyrinth

Personengesellschaften (z.B. GbR, KG) unterliegen durch das am 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zahlreichen Neuerungen. Vor allem bei der Grunderwerbsteuer drohen nach Ablauf einer befristeten Übergangsregelung hohe Nachteile bei der Strukturierung größerer Immobilienvermögen. Wir fassen zusammen, was Gesellschafter und Vermögende jetzt beachten müssen.

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Alpengletscher schmilzt im Sommer
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Nießbrauch schmilzt wie die Alpengletscher

Die lebzeitige Übertragung (Schenkung) von Immobilien und anderen Vermögenswerten ist ein beliebtes Instrument der sogenannten „vorweggenommenen Erbfolge“. Gängiges Gestaltungsmodell ist der Vorbehaltsnießbrauch, der es ermöglicht, bei der Vermögensübergabe Steuern zu sparen und zugleich die Versorgungsbedürfnisse der älteren Generation zu wahren. Der Steuervorteil des Nießbrauchs nimmt jedoch laufend ab. Folglich wird der erzielbare Steuervorteil von Jahr zu Jahr geringer. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Freibeträge bereits ausgenutzt sind, zum Beispiel im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Unser Praxisbeispiel zeigt, dass es in vielen Fällen lukrativer ist, die Vermögensnachfolge zügiger umzusetzen.

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Eine Familie mit zwei erwachsenen Kindern berät über die Finanzierung des Studiums
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BAföG vom Finanzamt: Familiensplitting

Kinder und Enkelkinder sollten früh in die generationsübergreifende Vermögensnachfolge einbezogen werden. Neben Vorteilen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer lassen sich weitere positive Effekte erzielen. An einem praktischen Beispiel zeigen wir Ihnen, wie vermögende Familien Einkommensteuer durch „Familiensplitting“ sparen können.

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Heute wegen gestern geschlossen!
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Heute wegen gestern GESCHLOSSEN!

Tür zu – Schlüssel drin. Jeder kennt das. Situationen, in denen wir uns wünschen, fünf Sekunden zurückspulen zu können. Weil nämlich etwas Unerwartetes eingetreten ist, für das nicht vorgesorgt wurde.
Und was der Ersatzschlüssel bei einem zuverlässigen Nachbarn, ist ein guter Notfallordner für Vermögende und Unternehmenslenker. Denn ohne ihn kann es ganz schön ungemütlich werden.

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Nachlassplanung mit dem iPhone
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Neu: Nachlassplanung mit dem iPhone

Apple bietet iPhone-Nutzern jetzt die Möglichkeit, einen Notfallkontakt festzulegen. Warum Sie diese neue Funktion nutzen sollten und sie trotzdem keine vollständige Nachlassplanung ersetzt, erfahren Sie hier

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Expertentipp: Vorsorgevollmacht oder Bankvollmacht?

Eine umfassende und formgerechte Vorsorgevollmacht ist inzwischen Standard für verantwortungsbewusste Menschen. Banken und Sparkassen verlangen aber trotzdem oft noch eine spezielle Bankvollmacht auf ihrem eigenen Formular. Was sagt die Rechtsprechung dazu? Was sollten Sie als Bankkunde unbedingt beachten?

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