Unternehmensnachfolge
Die Herausforderung: Unternehmensnachfolge regeln
Sie möchten Ihr unternehmerisches Lebenswerk in andere Hände geben. Es gibt viele Wege zum Ziel.

Welcher Weg ist der richtige für Sie?
Viele Familienunternehmer denken bei der Nachfolge zuerst an betriebliche Aspekte.
Aber Vorsicht! Ihre Entscheidung, die Unternehmensnachfolge familienintern oder durch Verkauf zu regeln löst weit reichende Folgen bei der anschließenden Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge aus.
Die Herausforderung: während der Gesetzgeber die Übertragung von Betriebsvermögen von Generation zu Generation steuerlich weit reichend verschont, sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für große Privatvermögen unvorteilhaft.
Das Ziel: wir entwickeln mit Ihnen ein vollständiges, ganzheitliches, vernetztes Konzept, das individuell auf Ihre persönliche, familiäre und betriebliche Situation abgestimmt ist. So helfen wir Ihnen, das Vermögen Ihrer Familie Generationen übergreifend zu erhalten.
Der Weg: Erfassung und Analyse aller wirtschaftlichen, familiären, unternehmerischen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte in einem Gesamtkonzept zur Optimierung des Vermögensübergangs auf folgende Generationen als Ganzes.
Ein Beispiel
Eine Firma vererben

Betriebsvermögen wird beim Generationswechsel unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaft- und Schenkungssteuer verschont. Das gilt bei Übertragungen (Schenkungen) und bei Erbschaften.
Betriebsvermögen | 10.000.000 EUR |
Erbschaftsteuer | 0 EUR |
Netto-Erwerb des Juniors | 10.000.000 EUR |
Barvermögen vererben

Wird ein Unternehmensverkauf durchgeführt und später Barvermögen übertragen oder vererbt, fällt beim Generationswechsel Erbschaft- und Schenkungssteuer in beträchtlicher Höhe an.
Barvermögen oder Wertpapiere | 10.000.000 EUR |
Freibetrag | 400.000 EUR |
Erbschaftsteuer | 2.208.000 EUR |
Netto-Erwerb des Juniors | 7.792.000 EUR |
Das vereinfachte Beispiel simuliert die Übertragung von Betriebs- bzw. Barvermögen mit einem Verkehrswert in Höhe von 10 Mio. Euro an ein Kind des Unternehmers (Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 Euro). Vollverschonung des Betriebsvermögens gemäß § 13a ErbStG unter Einhaltung der hierfür geltenden Bedingungen. Das Beispiel dient nur zur Demonstration und ersetzt keine individuelle Steuerberatung, noch ist es hierzu geeignet.
Besser nichts regeln als schlecht regeln?

Die Aufgabe: das Lebenswerk weitergeben
Unternehmer, die ihr Vermögen über Generationen hinweg erhalten möchten, stehen vor einer anspruchsvollen Aufgabe.
Sie erfordert die Vernetzung von Kompetenzen und eine individuelle, ganzheitlich angelegte Strategie. Das ist vergleichbar mit dem Bau eines Hauses mit einem erfahrenen Architekten.
Der Architekt steuert das Projekt. Er kalkuliert, berechnet die Statik, überwacht Budgets und die Einhaltung der Termine und Gewerke und ist bis zur Schlüsselübergabe jederzeit für den Auftraggeber erreichbar.
GENAPLAN ist Nachfolge. Schlüsselfertig.
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Die Qual der Wahl: wie finde ich den richtigen Berater?
Der Beratungsmarkt ist unübersichtlich.
Banken, Family Offices, Anwaltskanzleien, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Unternehmensberater und Vermögensverwalter bieten ihren Kunden “Generationenberatung”, “Wealth Planning” und ähnliche Dienste an.
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