Das CFEP Logo steht für CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER
Was verbirgt sich hinter der Abkürzung CFEP®? Die Beratung für den geplanten Vermögensübergang auf folgende Generationen bezeichnet man als Vermögensnachfolge bzw. Vermögensnachfolgeplanung. Die angelsächsische Bezeichnung "Estate Planning" ist auch hierzulande inzwischen ein gängiger Begriff. Auf diesem Gebiet besonders qualifizierte und spezialisierte Berater werden Estate Planner genannt.

Inhalt

Nachfolgeplanung ist Vertrauenssache

Ein Estate Planner hat besondere Verantwortung. Daher sollte seine Beratung höchsten Anforderungen gerecht werden.

Da die Bezeichnung „Estate Planner“ nicht geschützt ist, könnte jedermann behaupten, er sei Experte für Vermögensnachfolgeberatung.

Daher zeichnet in Deutschland der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (kurz: FPSB) als Verbandsinstitution besonders qualifizierte Estate Planner mit dem Zertifikat CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER aus.

CFEP®-Zertifikatsträger erfüllen eine wichtige Funktion, weil sie als Berater die Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben einerseits und potenziellen weiteren Beratern der Kunden, beispielsweise Steuerberatern oder Rechtsanwälten, bilden.

Außerdem unterliegen CFEP®-Zertifikatsträger strengen Qualitätsstandards, deren Einhaltung für alle zertifizierten Berater zwingend ist.

Die Standards

Diese Beratungsgrundsätze bilden die Basis für ordnungsgemäße Vermögensnachfolgeberatung (Estate Planning), die alle CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER einhalten müssen.

…bedeutet, alle relevanten Daten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dieses beinhaltet insbesondere alle Vermögensgegenstände nach Verkehrs- und Steuerwerten sowie Verbindlichkeiten, Vermögensbilanz und die Verteilung der Vermögenswerte im Fall des Vermögensübergangs, Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen, wie beispielsweise die Familienstruktur und die Verträge, die in Verbindung mit Vermögensübergängen stehen, sowie die Abbildung des persönlichen Zielsystems der Kunden.

bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu zählen auch die Liquiditätsbelastung aus Vermögensübergängen, der Liquiditäts- und Vermögensstatus der abgebenden und aufnehmenden Personen sowie die Auswirkungen der Empfehlungen.

bedeutet, den Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Beratung zu stellen und keine Verallgemeinerungen vorzunehmen.

bedeutet, die Beratung im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden des Estate Planning durchzuführen. Planungen können per se nicht richtig, sondern nur plausibel sein und allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen.

bedeutet, dass Vermögensnachfolge (Estate Planning) einschließlich aller Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass Kunden es verstehen und nachvollziehen können sowie ihre im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet werden.

bedeutet, dass das Beratungsergebnis einschließlich seiner Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.

bedeutet, dass der Berater im Interesse seiner Kunden die für ihn geltenden Ethikregeln beachten muss:
Vorrang des Kundeninteresses, Integrität, Objektivität, Fairness, Professionalität, Kompetenz, Vertraulichkeit und Sorgfalt

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Ihr Ralf Niederdränk

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