Mikado – das gefährliche Spiel mit dem Familienvermögen

Bei Mikado fällt alles zufällig in irgendeine Richtung
Beim Mikado kann jeder spielerisch das plötzlich entstandene Chaos beherrschen und willkürlich angeordnete Werte annehmen, ohne dass der Rest durcheinander gerät. In der Realität ist Mikado leider oft dort anzutreffen, wo große Vermögen vererbt werden. Geschieht dies ohne ausreichende Planung, Beratung und Struktur, gleicht die Auseinandersetzung um das Familienerbe einem Geschicklichkeitsspiel - mit weitreichenden finanziellen und emotionalen Folgen.

Inhalt

Plötzlich und unerwartet: das Nachlass-Mikado

Mikado, seit Generationen ein beliebtes Geschicklichkeitsspiel für Jung und Alt, darf in keiner Spielesammlung fehlen. Dieses Spiel leistet eine wertvolle Vorbereitung auf das spätere Familienerbe.

Denn wenn Unternehmer oder vermögende Personen versterben, zum Beispiel durch einen Unfall, entsteht oft eine Situation, die dem Mikado-Spiel sehr ähnlich ist.

Die meisten Fehler und Probleme können bei vorausschauender Planung vermieden werden.

Viele Unternehmer stellen die Regelung der eigenen Nachfolge zurück, bis geklärt ist, ob der Nachwuchs bereit und fähig ist, in die Fußstapfen des Seniors zu treten. In einem plötzlichen Erbfall ist es jedoch problematisch, wenn  Erben noch minderjährig sind. Dieses Risiko versuchen viele Unternehmer zu beherrschen, in dem der Ehepartner mit dem hierzulande verbreiteten „Berliner Testament“ zum Erben berufen wird. Dies kann die Unternehmensnachfolge stark gefährden und hohe steuerliche Risiken auslösen.

„Beim Erben steht die Freundschaft still“. Diese Erfahrung teilt nahezu jeder, der schon einmal Teil einer Erbengemeinschaft war.

Die Vermeidung potenzieller Konflikte im Erbfall gehört daher zu den wichtigsten Zielen einer Nachfolgeplanung.

Diese können auf vielfältige Weise erreicht werden, z.B. durch eindeutige Erbeinsetzungen,  Anordnung von Vermächtnissen,  Teilungsanordnungen, Pflichtteilsverzichte oder Testamentsvollstreckung.

Alle zur Verfügung stehenden Instrumente haben jedoch eines gemeinsam: sie lassen sich nur zu Lebzeiten anordnen!

Wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden und Vermögenswerte erben, die nicht teilbar sind, zum Beispiel das Elternhaus oder einen als Einzelunternehmen geführten Gewerbebetrieb, sind Konflikte oft unausweichlich. Diese können nur durch rechtzeitige, vorausschauende Maßnahmen im Rahmen einer Nachfolgeplanung vermieden werden.

Werden gesetzliche Erben, zum Beispiel Kinder oder Ehegatten, als Erben ausgeschlossen, haben sie einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser ist eine Geldforderung und durch den Erben zügig zu leisten.

Was aber, wenn der Erbe nicht über genug Liquidität verfügt, zum Beispiel weil Erbschaftsteuer anfällt oder der Nachlass überwiegend Unternehmensanteile umfasst?

Wenn Ehepartner ihre Bankkonten und Wertpapierdepots als sogenannte Gemeinschaftskonten führen, kann es im Erbfall dazu kommen, dass der überlebende Ehepartner „sein eigenes Vermögen erbt“.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein größerer Betrag, etwa eine Abfindung oder der Erlös aus einem Unternehmensverkauf auf dem Gemeinschaftskonto angelegt wurde. Dann gehört die Hälfte davon später zum Nachlass des zuerst versterbenden Partners. Dies hat zur Folge, dass für den Erwerb durch den länger lebenden Partner Erbschaftsteuer  fällig wird.

Lesen Sie in diesem Special (zum Beitrag), wie Sie  Risiken aus Gemeinschaftskonten vermeiden können

Gerade größere Nachlässe  bestehen oft überwiegend aus solchen Vermögenswerten, die nicht liquide sind.

Dann stehen Erben vor der Herausforderung, anfallende Erbschaftsteuer aus dem Nachlassvermögen zu finanzieren. Dies gelingt oft nur dann, wenn illiquide Vermögenswerte, zum Beispiel Immobilien, zügig zu einem angemessenen Preis veräußert werden können.

Werden Unternehmensanteile vererbt, stehen die Erben vor dem Dilemma, dass die Anteile am Familienunternehmen behalten und eben nicht veräußert werden sollen. Werden größere Beträge benötigt, zum Beispiel für Erbschaftsteuer oder zur Befriedigung von Pflichtteilen, kommt meist nur die Eingehung von Kreditverbindlichkeiten in Frage.

Nachlass: kein Grund zu Nachlässigkeit

Im Erbfall das komplexe Familienvermögen auseinanderzusetzen ist eine Sisyphosarbeit, die dem Mikado sehr ähnlich ist.

Hand aufs Herz: wie sieht’s bei Ihnen persönlich aus?

Möchten Sie erfahren, warum es sinnvoll und sehr beruhigend ist, mit der Gestaltung der eigenen Nachfolge möglichst früh zu beginnen?

Wollen Sie wissen, wie Sie persönlich Ihr Lebenswerk ohne „Mikado-Effekt“ für nachfolgende Generationen sichern können?

Auch wenn die Kräfte im Alter nachlassen – das ist kein Grund zur Nachlässigkeit. Schon gar nicht in Bezug auf die eigene Nachfolgeplanung.

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Ich freue ich mich auf den Kontakt mit Ihnen!

Herzliche Grüße

Ihr Ralf Niederdränk

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