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Ein Notar, der Pfarrer und die Erbschaftsteuer
Manche Erbfälle sind so verkorkst, dass der Verdacht nahe liegt, die Beteiligten handelten mit Absicht. In einem Fall, der kürzlich vor dem Bundesfinanzhof scheiterte, kann man eher von Unkenntnis ausgehen. Dadurch, dass einer der Beteiligten Notar ist, wird es aber leider nicht besser.