
Leise rieselt die Uhr der Grunderwerbsteuer
Schon bald endet das steuerliche Privileg, Immobilien ohne Grunderwerbsteuer in einer Personengesellschaft zu strukturieren. Betroffene sollten bis zum 31.12.2026 handeln.
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Schon bald endet das steuerliche Privileg, Immobilien ohne Grunderwerbsteuer in einer Personengesellschaft zu strukturieren. Betroffene sollten bis zum 31.12.2026 handeln.

Personengesellschaften (z.B. GbR, KG) unterliegen durch das am 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zahlreichen Neuerungen. Vor allem bei der Grunderwerbsteuer drohen nach Ablauf einer befristeten Übergangsregelung hohe Nachteile bei der Strukturierung größerer Immobilienvermögen. Wir fassen zusammen, was Gesellschafter und Vermögende jetzt beachten müssen.