Nießbrauch schmilzt wie die Alpengletscher
Die lebzeitige Übertragung (Schenkung) von Immobilien und anderen Vermögenswerten ist ein beliebtes Instrument der sogenannten „vorweggenommenen Erbfolge“. Gängiges Gestaltungsmodell ist der Vorbehaltsnießbrauch, der es ermöglicht, bei der Vermögensübergabe Steuern zu sparen und zugleich die Versorgungsbedürfnisse der älteren Generation zu wahren. Der Steuervorteil des Nießbrauchs nimmt jedoch laufend ab. Folglich wird der erzielbare Steuervorteil von Jahr zu Jahr geringer. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Freibeträge bereits ausgenutzt sind, zum Beispiel im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Unser Praxisbeispiel zeigt, dass es in vielen Fällen lukrativer ist, die Vermögensnachfolge zügiger umzusetzen.