Das Anfangsvermögen – Der Startschuss
Das Anfangsvermögen ist der Wert des Vermögens, den jeder Ehepartner zu Beginn der Ehe mitbringt. Alles, was während der Ehe an Wert hinzukommt, wird als Zugewinn betrachtet. Das können ein neues Auto, ein Haus, Wertpapiere, angesparte Lebensversicherungen, eine erhaltene Abfindung oder auch Betriebsvermögen sein.
Das Ende der Zugewinngemeinschaft: wenn der Vorhang fällt
Die Zugewinngemeinschaft endet nicht nur bei einer Ehescheidung. Auch der Tod eines Ehepartners oder ein notariell beurkundeter Ehevertrag, der die Gütertrennung festlegt, beenden diesen Güterstand. In diesem Moment wird der Zugewinn ermittelt und ausgeglichen. Hierbei wird die Zugewinndifferenz, also der Netto-Vermögenszuwachs, zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dies nennt man Zugewinnausgleich.
Wie werden Erbschaften und Schenkungen während der Ehe behandelt?
Erbt ein Ehepartner während der Zugewinngemeinschaft oder erhält Vermögenswerte durch Schenkung, z.B. von seinen Eltern, dann fallen diese Werte nicht unter den Zugewinnausgleich. Diese Vermögenserwerbe erhöhen das jeweilige Anfangsvermögen, so dass sie bei der Ermittlung des Zugewinns außen vor bleiben.
Steuerliche Vorteile – Ein kleiner Lichtblick
Ein erfreulicher Aspekt des Zugewinnausgleichs ist, dass er von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit ist. Das bedeutet, dass der Zugewinnausgleich steuerlich begünstigt wird und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen mit sich bringt. Ein kleiner Trost in einer sonst oft schwierigen Situation. Bei der Planung der Vermögensnachfolge bietet der Zugewinnausgleich vermögenden Familien attraktive Gestaltungsvorteile, denn die Befreiung des Zugewinnausgleichs von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in der Höhe unbegrenzt und tangiert nicht den persönlichen Freibetrag, der für Ehepartner zurzeit 500.000 Euro beträgt und alle zehn Jahre genutzt werden kann.
Die Güterstandsschaukel – Flexibilität im Güterstand
Ehepaare, die ihre Vermögensverhältnisse flexibel gestalten möchten, können durch den Wechsel des Güterstandes Vorteile erzielen. Bei der sogenannten Güterstandsschaukel wechseln die Ehepartner durch notariellen Vertrag zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung. Dies kann hohe steuerliche Vorteile bringen, da durch den Wechsel Zugewinnausgleichsansprüche entstehen, die steuerfrei übertragen werden können. Es ist wie ein Tanz auf dem Parkett der Vermögensplanung – mit den richtigen Schritten lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile nutzen.
Die Güterstandsschaukel bietet zwar viele Vorteile, birgt jedoch auch einige Risiken, die beachtet werden sollten. Hierauf gehen wir im Folgenden kurz ein.
Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch:
Finanzämter könnten die Güterstandsschaukel als steuerlichen Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO ansehen, wenn sie nicht korrekt durchgeführt wird[Quelle]. Daher sollte dieser Schritt sorgfältig abgewogen und durch auf diesem Gebiet erfahrene Berater begleitet werden.
Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung:
Die Zugewinnausgleichsforderung muss tatsächlich beglichen werden. Ein Verzicht auf den Zugewinn oder eine zinsfreie Stundung werden in der Regel als Schenkung gewertet und stellen somit einen steuerpflichtigen Erwerb dar[Quelle].
Notarielle Beurkundung:
Für den Wechsel zwischen den Güterständen werden von vielen Beratern getrennte notarielle Urkunden empfohlen, um den Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs zu entkräften. Dies kann jedoch zu zusätzlichen Kosten führen[Quelle]. Es setzt sich in Beraterkreisen jedoch zunehmend die Meinung durch, dass das „Schaukeln“ in einer einzigen Vertragsurkunde unproblematisch ist.
Rechtliche Unsicherheiten:
Wenn der den größeren Zugewinn erwartende Ehegatte plötzlich nicht mehr in die Zugewinngemeinschaft „zurückschaukeln“ möchte, könnte es unerwartet bei der Gütertrennung bleiben[Quelle].
Ertragsteuerliche Folgen: Bei der Übertragung von Immobilien zur Erfüllung des Ausgleichsanspruchs handelt es sich um eine entgeltliche Veräußerung im Sinne des Einkommensteuergesetzes, was ertragsteuerliche Nachteile haben kann[Quelle].
Strafbarkeit bei Steuerhinterziehung:
Sollte im Zusammenhang mit der nicht angezeigten Zuwendung der Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht worden sein, bleibt die Strafbarkeit trotz der erloschenen Steuer bestehen[Quelle].
Fazit
Zugewinnausgleich und Güterstandsschaukel mögen auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Doch mit dem richtigen Wissen und kompetenter Beratung lässt sich dieser Themenkomplex gut verstehen, um seine vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten Nutzen bringend einzusetzen.
Die Güterstandsschaukel bietet vermögenden Ehepartnern ein interessantes Instrument, um ihre Vermögensplanung flexibel und vorteilhaft zu gestalten.
Der Durchführung einer Güterstandsschaukel sollte eine umfassende Beratung vorausgehen, um die Vorteile optimal zu nutzen und die Risiken zu minimieren.
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Ihr Ralf Niederdränk
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