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Brief und Siegel: nicht alles was Recht ist, rechnet sich auch gut

Wie Familienunternehmer 77 Prozent Notarkosten sparen

Die COVID-19 Pandemie zwingt Unternehmen zu mehr Kostendisziplin. Auch Investitionen werden überdacht oder verschoben, um die Liquidität zu schonen und das Überleben zu sichern. Besonders Steuern und Gebühren lösen bei Mittelständlern Zahlschmerz aus. Erfahren Sie, wie Sie als Familienunternehmer mehr als ¾ der Notargebühren sparen können

Um es vorwegzunehmen: Notare und andere Organe der Rechtspflege üben einen verantwortungsvollen Beruf aus, dem eine lange und aufwändige Ausbildung vorausgeht. Das gilt zum Beispiel auch für Ärzte, die im Klinik-Schichtbetrieb um Menschenleben kämpfen.

Im Vergleich zu vielen anderen Berufen betreiben Notare jedoch ein relativ risikoarmes Geschäft, das (un)gewöhnlich gut bezahlt wird.

Denn Notargebühren orientieren sich nicht am Nutzen der Kunden oder gar deren Zufriedenheit, sondern sind meist an den Geschäftswert gekoppelt.

Diese Gebühren können einen unangenehmen „Zahlschmerz“ auslösen – meistens dann, wenn das dicke Paket mit den beurkundeten Dokumenten und der Rechnung des Notariats auf dem Schreibtisch landet.

Zur Linderung dieser Nebenwirkung kann eine vorausschauende Terminplanung beitragen.

Wie bei Hans-Peter L., einem 62-jährigen Familienunternehmer, der kürzlich im Zuge seiner Nachfolgeregelung ein Testament errichtete und seinen Produktionsbetrieb an seinen Sohn übergab.

Der Geschäftswert wird gebührend gefeiert

L. und seine Ehefrau ließen sich durch den am Wohnort ansässigen Notar bei der Errichtung ihres Ehegattentestaments beraten. Mit diesem „Berliner Testament“ beriefen sich die Eheleute gegenseitig zu Erben, die gemeinsamen Kinder sollten erst nach dem Tod beider Eltern Schlusserben sein.

Wer sich nicht auskennt, zahlt meistens drauf. Das gilt beim sogenannten Berliner Testament leider auch, denn der Geschäftswert bemisst sich an der Höhe des durch beide Eheleute gemeinsam gehaltenen Vermögens.

Hans-Peter und Gisela L. verfügten zusammen über ein Nettovermögen von rd. 12 Mio. Euro. Dieser Betrag, der den Wert des von Hans-Peter L. gehaltenen Familienunternehmens enthielt, bildet den Geschäftswert, der maßgeblich für die Ermittlung der Beurkundungsgebühr für das Ehegattentestament ist.

Doppelt hält nicht immer besser

Nach den gesetzlichen Regelungen (§ 34 GNotKG) betrug die „Doppelte Beurkundungsgebühr“ für dieses Dokument 25.170 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent.

Die nur wenige Wochen später beurkundete Übertragung (Schenkung) seiner Firma im Wert von 8,5 Mio. Euro an seinen Sohn schlug nochmals mit 20.950 Euro zu Buche.

Erst schenken, dann testieren

Nehmen wir an, L. hätte zuerst die Übertragung (Schenkung) seiner Firma an seinen Sohn vollzogen.

In diesem Fall hätte das für die Beurkundung des Ehegattentestaments relevante Vermögen der Eltern nur noch 3,5 Mio. Euro betragen.

Die Beurkundungsgebühr hätte sich auf 11.470 Euro mehr als halbiert.

Noch kostengünstiger wäre es, hätten beide Eheleute getrennte Einzeltestamente beurkundet.

Bei einem Vermögen jedes Ehegatten von rd. 1,75 Mio. Euro (Geschäftswert) hätte die Notargebühr für die Einzeltestamente zusammen nur 5.870 Euro betragen.

Das ist zwar immer noch ein stolzer Preis für zwei Testamente, denn erstens hat Qualität ihren Preis – und die kann man von einem Notar erwarten – und zweitens, sind dies 19.300 Euro weniger als die Kosten für das Ehegattentestament (siehe oben).

Ersparnis: 77 Prozent!

Fazit: erst planen, dann zum Notar

Bei größeren Vermögen lohnt sich eine ganzheitliche, vorausschauende Planung immer.

Wer als Unternehmer den Generationswechsel einleiten möchte, benötigt unbedingt ein Testament, dass auf einer soliden Beratungsgrundlage beurkundet werden sollte.

Aber das Beispiel der Familie L. zeigt:

Nicht alles, was Ihr gutes Recht ist, rechnet sich auch gut!

Sie möchten sicher gehen, dass Ihr Vermögen den Generationswechsel meistert, ohne im Filter von Steuern und Gebühren hängen zu bleiben?

Dann nutzen Sie unser GENAPLAN Leistungsversprechen mit Zufriedenheitsgarantie.

Ich freue ich mich auf den Kontakt mit Ihnen!

Herzliche Grüße

Ihr
Ralf Niederdränk

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Bildnachweis: © stux (pixabay.com)

Quellen:

§ 34 GNotKG / Gebührenrechner

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4 thoughts on “Wie Familienunternehmer 77 Prozent Notarkosten sparen

  1. Danke für den Rat, erst zu planen und dann zum Notar zu gehen. Mein Schwager ist Unternehmer, und er versucht, Wege zu finden, wie er Geld sparen kann. Ich werde diesen Blog mit ihm teilen, damit er erfahren kann, wie er bei den Notarkosten sparen kann.

  2. Das Thema notariat interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.

  3. Danke für den Beitrag über Einsparungen von Notarkosten bei Familienunternehmen. Mein Bruder möchte auch seine Firma an mich übertragen und muss dafür die Hilfe eines Notariats in Anspruch nehmen. Gut zu wissen, dass es noch kostengünstiger sein kann, wenn beide Eheleute getrennte Einzeltestamente beurkunden.

  4. Mein Onkel hat mich letztens zum Thema Notar etwas gefragt, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.

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