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Das Erbrecht privilegiert nahe Angehörige als gesetzliche Erben. Werden sie von der Erbfolge ausgeschlossen, können Pflichtteilsansprüche die Nachfolgeplanung gefährden. Die Gestaltungsmöglichkeiten hängen von der individuellen Situation ab.

Was ist ein Pflichtteilsanspruch?

Kindern, Ehepartnern und Eltern steht als gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu. Wird dieser Personenkreis vom Erbe ausgeschlossen, etwa durch ein Ehegattentestament, haben sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil.

Beispiel:

Verstirbt ein Ehepartner, dann sind der überlebende Ehepartner und die zwei Söhne gesetzliche Erben.

Durch das häufig verwendete Ehegattentestament („Berliner Testament“) wird der überlebende Ehegatte zum Vollerben und die gemeinsamen Kinder zunächst von ihrem gesetzlichen Erbe ausgeschlossen. Daher steht Ihnen der Pflichtteil zu.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich nach der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Würden in unserem Beispiel die Söhne gesetzliche Erben, so erhielte jeder ein Viertel des Nachlasses. Die Hälfte davon, also ein Achtel, ist der Pflichtteil.

Was erhält ein Pflichtteilsberechtigter?

Fordert ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteil, wird er nicht etwa als Miterbe am Nachlass beteiligt, sondern erhält eine Geldforderung gegen den Nachlass. Da Pflichtteilsforderungen stets in Geld und nicht etwa in Sachwerten zu erfüllen sind, gefährden sie die angestrebte Versorgungsgrundlage des überlebenden Ehegatten.

Welche weiteren Probleme werden durch Pflichtteile ausgelöst?

Enthält der Nachlass nicht genug liquide Mittel, so muss der Erbe unter Umständen illiquide Vermögenswerte wie Immobilien oder Beteiligungen veräußern bzw. belasten, um die Pflichtteilsforderung zu erfüllen.

Beispiele für mögliche, negative Folgen:

  • Abfluss hoher Liquidität, die zur Versorgung im Alter nicht mehr zur Verfügung steht
  • Steuerbelastung, z.B. bei Grundstücksverkauf innerhalb der Spekulationsfrist
  • Erzielung niedriger Kaufpreise bei Veräußerung unter Zeitdruck
  • Kreditfinanzierungsbedarf

Was heißt das für die Nachfolgeplanung?

Oft ist die finanzielle Versorgung des überlebenden  Ehepartners ein wichtiges Ziel bei der Nachfolgeplanung, das durch Pflichtteilsansprüche gefährdet werden kann.

Wie sieht die Lösung aus?

Pflichtteilsansprüche können begrenzt oder ausgeschlossen werden. Hierfür stehen mehrere Wege offen.

Eine – wenn auch sehr selten genutzte – Option besteht im Wegzug in ein anderes Land, etwa die USA, in dem gesetzliche Pflichtteilsrechte unbekannt sind. So kann der Nachlass den gesetzlichen Regeln des Zuzuglandes unterstellt werden.

Für die meisten stehen folgende Gestaltungsalternativen zur Auswahl:

  Pflichtteilsstrafklausel Anrechnung von Vorerwerben Verringerung des Nachlassvermögens
Erläuterung Verfügung, die Pflichtteilsberechtigte, die den Pflichtteil beanspruchen, zukünftig benachteiligt Ausdrückliche Erklärung oder Vereinbarung spätestens vor/bei einer Schenkung, dass diese auf den zukünftigen Pflichtteil angerechnet wird Höhe des Pflichtteils-anspruches wird zum Zeitpunkt des Erbfalls ermittelt. So unterliegen Vermögenswerte, die bereits zu Lebzeiten übertragen (verschenkt) wurden, nicht dem Pflichtteilsanspruch.
Beispiele Ehegattentestament:

„sollte unser Sohn Max im ersten Erbgang seinen Pflichtteil fordern, so erhält er auch im zweiten Erbgang nur seinen Pflichtteil.“

§  Notarieller Schenkungsvertrag mit Pflichtteilsanrech-nungsklausel

§  Bei formloser Schenkung: z.B. Text im Verwendungs-zweck

Frühzeitige Übertragung von Betriebsvermögen auf ein Kind zur Unternehmens-nachfolge
Vorteile
  • Einfache Handhabung
  • Keine Zustimmung des Berechtigten nötig
  • Wirksame Reduzierung des Pflichtteils
  • Keine Zustimmung des Berechtigten nötig
Reduziertes Vermögen im Erbfall
Nachteile Verhindert nicht wirksam die Geltendmachung des Pflichtteils, sondern reduziert nur dessen Gesamterwerb Nachträgliche Anrechnungsbestimmung (z.B. im Testament) nicht möglich Pflichtteilsergänzungs-ansprüche möglich (10-Jahresfrist)

Was sind Pflichtteilsergänzungsansprüche?

Bekanntlich richtet sich die Höhe des Pflichtteilsanspruchs nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Eine naheliegende Strategie, den Anspruch zu reduzieren, liegt darin, das Vermögen zu Lebzeiten so zu vermindern, dass die Grundlage für den Pflichtteilsanspruch möglichst gering ist. Dies kann zum Beispiel durch Schenkungen erreicht werden.

Allerdings kann dies im Alter Nachteile auslösen, falls nennenswerte Geldbeträge für die eigene Versorgung und Pflege benötigt werden zuvor Vermögen mit bester Absicht verschenkt wurde.

Der Gesetzgeber schützt Pflichtteilsberechtigte und sieht einen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu ihren Gunsten vor, wenn der Erblasser sein Vermögen kurz vor seinem Tod durch Schenkungen gemindert hat.

Ein Abschmelzungsmodell berücksichtigt Schenkungen innerhalb des letzten Jahres vor dem Erbfall bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruches in voller Höhe. Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, sind nicht mehr relevant.

Wie können Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten ausgeschlossen werden?

Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche können einvernehmlich durch notariell beurkundete Vereinbarung, den Pflichtteilsverzicht, beschränkt oder ausgeschlossen werden.

Verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter nicht ohne Kompensation auf dieses materielle Recht, so kann der Verzicht mit einer Abfindungszahlung gekoppelt werden.

Fazit:

Längst nicht jeder Pflichtteilsberechtigte gilt als „Schwarzes Schaf“ der Familie. Aber auch die „Schwarzen Schafe“ sind pflichtteilsberechtigt!

Daher ist es für die eigene Nachfolgeplanung nie zu früh. Je früher über mögliche Pflichtteilsgestaltungen nachgedacht wird, desto besser.

Fast immer sind die Risiken einer nicht vorhandenen Planung und Strukturierung weit größer als der Aufwand für eine individuelle und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.

GENAPLAN ist Nachfolge. Schlüsselfertig.

Ich freue mich auf den Kontakt mit Ihnen!

Herzliche Grüße

Ihr
Ralf Niederdränk

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Bildnachweis: Public domain (pixabay.com)

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2 Antworten

  1. Danke für den Beitrag. Interessant, dass Kindern, Ehepartnern und Eltern als gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zusteht. Ich suche aktuell einen guten Notar für mein Testament. Hoffentlich finde ich bald jemanden.

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbe. Ich informiere mich gerade über Erbrecht. Interessant, dass Kindern, Ehepartnern und Eltern als gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zusteht.

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