Erbschaftsteuerreform: minimalinvasiv oder Operation mit Vollnarkose?

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„Minimalinvasiv und zügig“ sollte sie werden, die Reform der Erbschaftsteuer. So kündigte es das Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble am 8. Januar 2015 an. Im Klartext: wir wollen so wenig wie möglich ändern und nur so viel wie unbedingt nötig.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Dezember 2014 hatte erwartungsgemäß die Verschonungsregeln des Erbschaftsteuergesetzes für den Übergang von Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Mitte 2016 durch eine verfassungskonforme Neuregelung zu ersetzen.

Die Halbwertszeit politischer Absichtserklärungen ist oft sehr kurz – und so ist es auch diesmal. Denn schon in der vergangenen Woche kam es zum Eklat, als die neuesten Planspiele des Finanzministeriums in Wirtschaft und Medien diskutiert – nein: torpediert (!) wurden.

Kritik entzündete sich vor allem an der sehr niedrig angesetzten Freigrenze in Bezug auf den Unternehmenswert und einer möglichen Einbeziehung des Privatvermögens in die Versteuerung.

Was das Handelsblatt einen „radikalen Plan“ nennt, empfinden die meisten Familienunternehmen wie einen Frontalangriff des immerhin CDU-geführten Ministeriums, und der Präsident des Industrie- und Handelskammertages sieht gar den Wirtschaftsstandort Deutschland in Gefahr.

Und schon bald ruderte Schäuble zurück und ließ wissen, dass diese Planspiele noch gar nicht zu Ende gedacht und daher auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien.

Also ist dieser Versuchsballon bereits geplatzt, bevor er abheben konnte. Nichts als heiße Luft.

Unsere 16 Bundesländer – und diese profitieren von einer Erhöhung des Erbschaftsteueraufkommens – werden von neun SPD-Ministerpräsidenten geführt, CDU und CSU stellen fünf, Grüne und Linke je einen.

„Minimalinvasiv“ wird die Erbschaftsteuerreform der Großen Koalition daher sicher nicht.

Herzliche Grüße

Ihr
Ralf Niederdränk

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