Steuerlich werden Schenkungen und Erbschaften gleich besteuert.
Der persönliche Freibetrag kann pro Erblasser und Begünstigtem alle zehn Jahre aufs Neue in Anspruch genommen werden.
In unserer Beispielfamilie haben die Eltern gerade ihren 50. Geburtstag gefeiert. Ihre statistische Lebenserwartung liegt deutlich über 80 Jahre. Das bedeutet, ihnen und ihren zwei Kindern stehen die steuerlichen Freibeträge, immerhin zurzeit 400.000 Euro pro Kind und pro Elternteil – noch viermal zur Verfügung.
Schenkt jeder Ehepartner im Jahr 2020 jedem der beiden Kinder diesen Betrag, so ist dieser Vermögensübertrag von insgesamt 1,6 Mio. Euro schenkungssteuerfrei.
Dies kann alle zehn Jahre wiederholt werden, vorausgesetzt, die Steuergesetzgebung macht ihnen keinen Strich durch die Rechnung.
Bis zum erwarteten Lebensende, das statistisch nach 2050 liegen dürfte, werden somit Vermögenstransfers bis zur Höhe von 6,4 Mio. Euro nicht durch Schenkungs- oder Erbschaftsteuer geschmälert.
Wer jedoch – wie viele – bis ins hohe Alter wartet, oder gar „mit kalter Hand“ schenkt, verschenkt zwar kein Vermögen, aber viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Ein häufiger Einwand lautet, wer seinen Kindern zu früh sein Vermögen „vermache“, der habe eventuell später das Nachsehen. Dieser berechtigten Befürchtung kann jedoch durch geeignete Gestaltung, z.B. des Schenkungsvertrages und anderer Strukturierungslösungen, entgegengewirkt werden.
Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihr Vermögen den Generationswechsel möglichst ungeschmälert übersteht, dann helfe ich Ihnen gern auf dem Weg zu Ihrem Ziel.
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Ich freue ich mich auf den Kontakt mit Ihnen!
Herzliche Grüße
Ihr
Ralf Niederdränk
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