Kettenschenkung: ein schmuckes Gestaltungsinstrument

Inhalt

Wertvoller Schmuck eignet sich besonders gut als Geschenk für die Liebsten. Wussten Sie aber, dass Sie mit einer Kettenschenkung auch Steuern sparen können?

Die Übertragung von Vermögen auf Kinder oder Enkel ist ein beliebtes Instrument, um nachfolgende Generationen frühzeitig bei der Nachfolge zu berücksichtigen.

Unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze für Erbschaften und Schenkungen lohnen jedoch eine gezielte Planung.

Ein Beispiel:

Unsere Beispielfamilie hat ein gemeinsames Kind, das verheiratet ist und bereits ein Enkelkind hat.

Das Ziel: die Freibeträge für Erbschaft- und Schenkungssteuer sollen durch langfristige Planung der Vermögensübertragung optimal genutzt werden. Hierzu sollen aus dem Vermögen der Mutter bereits heute Wertpapiere in Höhe von 1 Million Euro an das Kind verschenkt werden.

Für diesen Vorgang fällt grundsätzlich Schenkungssteuer an, allerdings gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre genutzt werden kann.

Für den übersteigenden Erwerb von 600.000 Euro gilt ein Schenkungssteuersatz von 15% (= 90.000 Euro).

Es kommen also „nur“ 910.000 Euro beim beschenkten Kind an.

Wie kann der Übertrag steuerlich optimiert werden?

Überträgt die Mutter einen Teil der Vermögenswerte zunächst auf ihren Ehegatten, so gilt für diesen ein Freibetrag von 500.000 Euro.

Verschenkt der Ehegatte den Betrag weiter an das Kind, so kann der bereits bekannte Freibetrag des Kindes von 400.000 Euro, der für jeden Schenker einzeln gilt, doppelt genutzt werden.

Diese zweistufige Vermögensübertragung wird „Kettenschenkung“ genannt.

Das Kind würde in diesem Fall von jedem Elternteil 500.000 Euro Schenkung erhalten. Nach Abzug des Freibetrages von 400.000 Euro pro Schenker beträgt der schenkungssteuerpflichtige Erwerb 2 x 100.000 Euro. Hierauf fallen 11% Schenkungssteuer, also 2 x 11.000 Euro (= 22.000 Euro) an.

Der Nettoerwerb nach Steuern liegt somit bei 978.000 Euro.

Steuerersparnis: 68.000 Euro!

Eine weitere Option besteht darin, den Betrag, der den Freibetrag von 400.000 Euro übersteigt, durch die Eltern an das Enkelkind zu übertragen und so auch bereits die nächste Generation in den Vorgang mit einzubeziehen. Hierfür gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro, so dass die komplette Vermögensübertragung in diesem Fall steuerfrei wäre.

Bei der Durchführung einer Kettenschenkung sollte ein angemessener, zeitlicher Abstand zwischen der ersten und der zweiten Übertragung eingehalten werden.

Steuerliche Beratung nötig

Dieses Beispiel soll vor allem die Möglichkeiten einer Kettenschenkung zur Ausnutzung der Freibeträge beschreiben. Die Durchführung einer steuerlich motivierten Vermögensübertragung erfordert im Einzelfall weitergehende, individuelle Beratung durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.

Fazit

Wer Ketten schenken möchte, nutzt am besten die Weihnachtszeit. Geld spart jedoch, wer bei der Vermögensnachfolge alle Familienmitglieder mit einbezieht und so die steuerlichen Möglichkeiten einschließlich „Kettenschenkungen“ voll ausnutzt. Mit der gesparten Erbschaft- und Schenkungssteuer lassen sich bestimmt viele wertvolle Weihnachtspräsente finden!

Zu einer individuellen Nachfolgeplanung, die ihr Geld wert ist, gehört selbstverständlich auch die Einbeziehung sämtlicher Vermögensüberträge, z.B. Schenkungen in den letzten zehn Jahren.

Gern zeige ich Ihnen die Vorteile der optimierten und auf Ihre persönlichen Ziele und Motive ausgerichteten Nachfolgeplanung mit GENAPLAN.

Ich freue mich auf den Kontakt mit Ihnen!

Herzliche Grüße

Ihr
Ralf Niederdränk

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Bildnachweis: Public Domain (pixabay.com)

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